Nürnberg Zentrum

Physiotherapie im Zentrum Nürnberg

Sie möchten mit Ihrer Therapie sofort starten? Vereinbaren Sie Termine ohne Wartezeiten!


Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


0911 801 947 77


oder schreiben Sie uns!

nuernberg@health-concept.de


Physiotherapie

Physiotherapie im Herzen Nürnbergs. Wir bieten Ihnen das volle Spektrum an Physiotherapeutischen Leistungen und sind für alle Kassen zugelassen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Ihren Termin.

Wir behandeln Ihre Muskulatur, sowie Ihre Geklenke. Wir beraten Sie für Ihre indidividuellen Beschwerden und zeigen Ihnen spezifische Übungen. Nach dem Ablauf der Therapie ist die Therapie nicht vorbei. Wir beraten Sie wie sie präventiv tätig werden können.

Unsere Leistungen

  • Manuelle Therapie

Diagnose und Behandlung orthopädischer und chirurgischer Beschwerden

  • Krankengymnastik

individuelle Behandlung und Anleitung

  • Manuelle Lymphdrainage

Entstauungstherapie bei Lip-/ Lymphödem

  • Krankengymnastik am Gerät

Gerätetraining unter Physiotherapeutischer Anleitung

  • Ersttermin - was soll ich mitbringen?

    Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuelle Therapie- und Operationsberichte, sowie vorhandene Röntgenaufnahmen.


     


    Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie immer ein größeres Handtuch oder Laken für die Behandlungsbank mitzubringen. 

  • Unser Team

    Antonia Becke - Teamleitung

    Physiotherapie, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage


    Nicolas Munique - Teamleitung

    Gesundheitsmanagement B.A.

    Physiotherapie, Manuelle Therapie und orthopädische Medizin, Lymphdrainage, Kinesiotaping, Kiefergelenksbehandlung bei CMD, Trainingsberatung und Training in der Rehabilitation und Prävention


    Catrin Jakobs

    Praxisinhaberin

    Manuelle Therapie, Physiotherapie B.Sc.


    Empfang

    Ulrike Hannig


  • Terminabsagen - Was muss ich beachten?

    Jede kurzfristige Absage ist ein finanzieller Verlust für die Praxis. Wir bitten Sie deshalb nur in dringenden Fällen einen Termin abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung.Bitte sprechen Sie Ihre Absage auf unseren Anrufbeantworter. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin in der Höhe der jeweiligen Behandlung in Rechnung stellen werden.

  • Rezeptgebühren - Was fällt an?

    Anfallende Rezeptgebühren bitten wir bis spätestens zur dritten Behandlung zu begleichen, damit wir diese rechtzeitig an die Krankenkasse weiterleiten können.


    Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, so legen Sie uns diese bitte vor.

  • Fristen für Kassenrezepte

    Bitte achten Sie darauf, dass die Verordnung nicht älter als 28 Tage sein darf. Bei dringendem Behandlungsbedarf darf die Verordnung nicht älter als 14 Tage sein. Andernfalls benötigen Sie ein neues Rezept. Verlängerungen sind nicht mehr möglich.


    Warten Sie nicht zu lange, rufen Sie gleich an um Termine zu vereinbaren. Schon ab einem Tag über der Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit.

  • Infos für Privatversicherte

    Ein hoher Therapiestandard, qualifizierte Therapeuten, die sich regelmäßig weiter- und fortbilden und überdurchschnittliche Behandlungszeiten sind die Basis unserer Honorarberechnung.


    Da es im Heilmittelbereich keine allgemein verbindliche Gebührenordnung wie z.B. bei den Ärzten gibt, schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Preisen der Ersatzkassen (VdAK) und beträgt den 1,6 - 2,3fachen Satz. Somit liegen unsere Preise an der unteren Grenze der ortsüblichen Honorare für Heilmittel.


    Bitte nutzen Sie vor Behandlungsbeginn die Möglichkeit sich bei Ihrer PKV zu erkundigen in welchem Umfang Ihre Heilmittelleistungen übernommen werden. Dies ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Es ist durchaus möglich, dass die Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden.


    Auch für beihilfeberechtigte Patienten ergibt sich eine geringe Zuzahlung.


  • Kann ich mich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen?

    • Damit Sie als Patient nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen Sie Zuzahlungen leisten müssen.
    • Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.
    • Grundlage ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
    • Sammeln Sie und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, alle Belege über geleistete 
    • Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse stellt nach Prüfung eine Bescheinigung aus.


    Genaue Informationen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale oder auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse.

  • Wo kann ich parken

    Parkhaus Maxuímum oder Jakobsmarkt


    vormittags mit Parkschein in den umliegenden Straßen


    U1 weißer Turm

    U2/3/4 Opernhaus

Zwischen den U-Bahnstationen Weißer Turm(U1) und Opernhaus (U2+U3)

Parken im Maximum gegenüber, Parkhaus Jakobsmarkt oder Frauengasse

health-concept im Zentrum
Am Gräßlein 12
90402 Nürnberg

 

Telefon: 0911-801 947 77

(gerne auch auf Anrufbeantworter sprechen)

E-Mail: nuernberg@health-concept.de


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